Autoflowering Quick-One-Cannabissamen werden Dein Bedürfnis nach Geschwindigkeit befriedigen. Wie ihr Name vermuten lässt, gedeiht diese rasante Sorte in nur neun Wochen vom Samen bis zur Ernte. Bereite Deine Vorratsgläser vor!
Quick-One-Samen: Sorgfältig gezüchtet mit Lowryder #1 und klassischer Indica
Die Züchter von Royal Queen Seeds stecken ihre Köpfe zusammen, um die am besten geeigneten Elternpflanzen für eine schnelle Sorte auszuwählen. Sie entschieden sich für Lowryder 1, eine schnell wachsende und stabile autoflowering Sorte. Dann beschlossen sie, ein wenig berauschende Indica-Genetik in die Gleichung einzubeziehen.
Sie kreuzten die autoflowering Sorte mit Old School Indica, die einen guten Ertrag und einen reichen Geschmack bietet. Nachdem sie diese Sorten gekreuzt und die Nachkommen stabilisiert hatten, erzeugten sie durchweg schnelle und produktive Nachkommen.
Cannabissorte Quick One: Eine kleine Pflanze, die einen fantastischen Ertrag erzielt
Quick-One-Samen wachsen zu Pflanzen heran, die im Grow Room eine Höhe von 50–60cm und im Freien 60–100cm erreichen. Diese geringe Größe macht sie perfekt für den heimlichen Indoor-Anbau, versteckte Ecken des Gartens und Guerilla-Anbauorte in der Natur. Trotz ihrer Größe produziert sie immer noch einen zufriedenstellenden Ertrag. Trotz ihrer Größe liefern Quick-One-Pflanzen immer noch einen zufriedenstellenden Ertrag. Im Grow Room wird sich Deine Ausbeute auf 275–325g/m² belaufen, wohingegen ihre Gegenstücke im Freien eine Ernte von 100–150g/Pflanze bieten.
Aroma und Geschmack der Sorte Quick One
Mit einem THC-Gehalt von 13%. Sie ist die perfekte Sorte für Anfänger. Ihre fruchtigen, zitrusartigen und erdigen Terpene verleihen dem Erlebnis eine zusätzlich entspanntere Erfahrung.
Hinweis:
Vermehrungsmaterial ist am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.
Vermehrungsmaterial ist nur für den legalen privaten Eigenanbau nach Konsumcannabisgesetz (KCanG) und für Personen ab 18 Jahren bestimmt.